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dejure.org Vernetzungsfunktion

开发者 dejure.org
更新时间 2024年7月11日 21:48
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PHP版本: 5.1 及以上
WordPress版本: 6.6
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verlinkung rechtsprechung dejure.org vernetzung

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详情介绍:

Als Anbieter von juristischen Inhalten im Internet können Sie mit dieser kostenlos von dejure.org bereitgestellten Funktion ohne eigenen redaktionellen Aufwand Ihre Texte mit Gesetzen und Rechtsprechung selbständig verlinken lassen. Urteile, Pressemitteilungen, oder sonstige juristische Beiträge - darin vorkommende Zitate von Gesetzesnormen oder Gerichtsentscheidungen werden automatisch mit den entsprechenden Rechtsquellen auf dejure.org verlinkt. Es werden Blogbeiträge und Kommentare vernetzt.

安装:

Sofern Sie nicht das Plugin-Verzeichnis von Wordpress nutzen, können Sie es auch manuell installieren: Über das Plugin-Menü des Adminbereichs
  1. Menüpunkt 'Plugins' -> 'Installieren'
  2. Dort 'Plugin hochladen' anklicken
  3. Zip-Datei auswählen und 'Installieren'
  4. Das Plugin gleich aktivieren, oder später über das Plugin-Menü
  5. Unter 'Einstellungen' -> 'dejure.org' können Sie noch das Verhalten des Plugins ändern. (optional)
Komplett manuell
  1. Erzeugen Sie auf Ihrem Webspace im Verzeichnis /wp-content/plugins/ das Verzeichnis dejureorg-vernetzungsfunktion
  2. Laden Sie dejure.org-vernetzung.php aus der Zip-Datei in /wp-content/plugins/dejureorg-vernetzungsfunktion/
  3. Aktivieren Sie das Plugin unter 'Plugins' im Admin-Bereich von WordPress
  4. Unter 'Einstellungen' -> 'dejure.org' können Sie noch das Verhalten des Plugins ändern. (optional)

常见问题:

Welche Gesetze werden verlinkt?

Der Gesetzesbestand von dejure.org umfaßt z.Zt. rund 270 Gesetze aus fast allen Rechtsgebieten ( Übersicht: https://dejure.org/ ). Der Bestand wird weiter ausgebaut.

Welche Urteile werden verlinkt?

Urteile, die in Ihren Texten mit einem Aktenzeichen oder einer Fundstelle zitiert werden, werden automatisch verlinkt, falls die entsprechende Entscheidung in unserer Datenbank enthalten ist (Es werden also keine Links erzeugt, die "ins Leere gehen"). In unserer Rechtsprechungsdatenbank weisen wir derzeit über 1.000.000 Entscheidungen, überwiegend mit frei verfügbarem Volltext, nach. Die Datenbank wird fortlaufend aktualisiert. Zu den einzelnen Entscheidungen geben wir neben allgemeinen Informationen einen Link zu einer oder mehreren - in der Regel frei zugänglichen - Volltextveröffentlichungen im Internet an. Darüber hinaus weisen wir auch weitere Informationen wie Urteilsbesprechungen nach.

Was passiert, wenn im Text bereits Links gesetzt sind?

Die Vernetzungsfunktion respektiert alle Links, die bereits im Text enthalten sind, auch solche zu anderen Gesetzesseiten. Das bedeutet, daß nur solche Gesetzes- und Rechtsprechungszitate, die noch nicht verlinkt sind, von der Funktion verarbeitet werden. Die Vernetzungsfunktion greift rein unterstützend ein und nimmt niemals die Freiheit der Verlinkung.

Wie lange dauert die Verarbeitung eines Textes?

Die Dauer der Vernetzung ist proportional zu der Länge des Ausgangstextes und hängt auch von der Zitierhäufigkeit der Rechtsquellen ab. Als Faustregel läßt sich sagen, daß eine Bildschirmseite Text in 0,05 sec. verarbeitet wird. Dies bedeutet, daß es beim ersten Aufruf eines Textes zu einer kurzen Verzögerung kommen kann. Bei späteren Aufrufen hingegen greift eine lokale Zwischenspeicherung ("Cache") ein, aufgrund derer keinerlei Unterschied in der Seitengeschwindigkeit wahrnehmbar ist.

Wie zuverlässig ist die Funktion?

Die Funktion ist so konzipiert, daß möglichst viele Schreibweisen der Gesetzes- und Rechtsprechungszitate automatisch erkannt werden. Ein Scheitern der Erkennung ist sehr selten.

Kann ich sicher sein, dass meine Texte selbst inhaltlich und optisch unangetastet bleiben?

Neben der zuverlässigen Erkennung der Rechtsquellen stand die Integritität des Ausgangstextes bei der Entwicklung der Vernetzungsfunktion im Vordergrund. So sind in mehreren Stufen Sicherungen eingebaut, die jegliche Veränderung des Ausgangstextes ausschließen. Dies betrifft nicht nur den reinen Inhalt des Textes, sondern auch Aufbau und Formatierung der Textdatei. Als letzter Schritt der Vernetzung wird (auf unserem Server und auch auf Ihrem) ein Vergleich des Ausgangstextes mit dem Vernetzungsergebnis durchgeführt. Ergibt sich dabei, daß - abgesehen von den bewußt eingefügten neuen Links - auch nur ein Zeichen verändert ist, so wird die Vernetzung als gescheitert angesehen und der Ausgangstext zurückgegeben. Dies kommt jedoch extrem selten vor. Die Links, die eingesetzt werden, gehen ausschließlich auf die allgemeinen Gesetzes- und Rechtsprechungsseiten von dejure.org.

Gehe ich irgendwelche Verpflichtungen oder Bindungen ein?

Nein. Wir stellen die Funktion kostenlos zur Verfügung und es steht Ihnen jederzeit frei, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die Funktion nutzen.

Kann ich auch einzelne Beiträge von der Vernetzung ausschließen?

Dafür müssen Sie lediglich <!-- ohnedjo --> am Anfang oder Ende des Textes einfügen. Dann wird er von der Vernetzung ignoriert.

更新日志:

1.97.5 Veröffentlicht am 18.12.2018 1.97.4 Veröffentlicht am 17.12.2018 1.97.3 Veröffentlicht am 27.08.2018 1.97.2 Veröffentlicht am 30.03.2018 1.97.1 Veröffentlicht am 26.02.2018 1.97 Veröffentlicht am 09.11.2017 1.96 Veröffentlicht am 14.12.2016 1.95 Veröffentlicht am 25.08.2016 1.94 Veröffentlicht am 23.12.2015 1.93 Veröffentlicht am 23.04.2015 1.92 Veröffentlicht am 22.04.2015 1.91 Veröffentlicht am 04.03.2015 1.90 Veröffentlicht am 23.01.2015 1.85 Veröffentlicht am 14.01.2015 1.80 Veröffentlicht am 29.12.2010